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02.03.10 Republikaner begrüßen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010, wonach die Vorratsdatenspeicherung im Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung vom 21.12.2007 für verfassungswidrig erklärt wurde, wird von den Republikaner begrüßt. „Auch wenn im Interesse der inneren Sicherheit zeitgemäße Formen der Verfolgung von Kriminalität gefunden werden müssen, darf unser Land nicht zu einem Überwachungsstaat werden", erklärte der Bundesvorsitzende der Republikaner Rolf Schlierer.
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